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Der Überbegriff von Propan, Butan oder deren Gemisch ist Flüssiggas und wird international als LPG Liquified Petroleum Gas bezeichnet. Reines Flüssiggas ist ungiftig, geruchlos und kann vom Menschen nicht wahrgenommen werden. Zur Sicherheit wird daher das Gas "parfümiert" - der typische Gasgeruch entsteht. Bei Propan und Butan handelt es sich um kettenförmige, gesättigte Kohlenwasserstoffe. Im Normalzustand ist Flüssiggas gasförmig. Schon ab einem sehr geringen Druck verflüssigt es sich und das Volumen kann auf ca. 1/270 verkleinert werden. So können große Mengen an Energie sehr einfach in Kesselwaggons oder LKW's transportiert und in Lagertanks oder Flaschen gelagert werden. Bei der Entnahme aus dem Druckbehälter (z.B. Gasflasche zum Grillen, ...) geht Flüssiggas dann wieder vom flüssigen in den gasförmigen Zustand über. Flüssiggas wird in Feuerzeugen, zum Kochen, zum Heizen, zum Flämmen, aber auch zum Befeuern von Heißluftballons und neuerdings auch wieder vermehrt als Kraftstoff für Fahrzeuge (z.B. in Deutschland gibt es mittlerweile beinahe 4.000 Autogastankstellen) verwendet.
Bei der Lagerung von Flüssiggas in Druckbehältern, in Form von Gasflaschen oder Tanks, sollten doch einige Punkte beachtet werden: - Flaschengas nicht unter Niveau des umgebenden Terrains, also nicht in Kellern oder anderen Räumen unter der Oberfläche lagern - Flaschen nicht in Garagen lagern (gilt auch für leere Flaschen) - Flaschen immer stehend lagern, aber müssen gegen Umfallen gesichert werden - Ventile, auch von leeren Flaschen, immer schließen und während der Lagerung mit Verschlussmutter und Schutzkappe versehen - Flaschen sind vor unzulässiger Erwärmung zu schützen (z.B. auch vor direktem Sonnenlicht) - Unfälle resultieren zumeist aus unsachgemäßem Umgang oder Bedienungsfehler, daher sich immer mit der Bedienung von neuen Geräten oder Anlagen vertraut machen
- Flaschenventile immer geschlossen halten. - Flüssiggasanlagen und Leitungen regelmäßig vorschriftsgemäß überprüfen lassen. - Den Anschluss einer Gasflasche mit Lecksuchspray auf Dichtheit prüfen, bilden sich kleine Bläschen, besteht Undichtheit. Ventil schließen! - Lagerräume von Flüssiggas müssen gut durchlüftet und über Erdniveau sein. - Beim direkten Umgang mit Flüssiggas nicht rauchen oder mit offenem Licht hantieren. - Bei Gasaustritt Fenster und Türen öffnen, die Räume sofort verlassen und die Gaszufuhr schließen, keine elektrischen Schalter mehr betätigen! Feuerwehr unter der Notrufnummer 122 informieren. - Schadhafte oder defekte Gasgeräte nicht in Betrieb nehmen. - Schäden oder Undichtheiten sofort und nur durch einen Fachmann beheben lassen.
Bei der Lagerung von mehr als 3 kg Flüssiggas in Baulichkeiten muss der gesetzlich vorgeschriebene Aufkleber (Größe entsprechend der Lagermenge) beim Zutritt zum Grundstück gut sichtbar angebracht sein!
Quellen: Homepage des Bundeskanzleramtes Homepage der NÖ Landesregierung Homepage u. Infoblatt der FLAGA GmbH div. Homepages
(alle Angaben ohne Gewähr)
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