Am Karfreitag konnten wir zwei auf einen Streich erledigen. Auch unsere Fahrzeuge müssen zur Überprüfung nach § 57a des Kraftfahrgesetzes, dem „Pickerl“. Unser Fahrmeister René Markon hat diese zur Werkstätte gebracht, wo diese beiden der Untersuchung unterzogen wurden. Und was soll man sagen? Bestanden!