Die NÖ Bautechnikverordnung 2014 sieht vor, tragbare Feuerlöscher für Räume bereitzuhalten, wenn dies wegen ihres besonderen Verwendungszweckes notwendig ist, um Gefahren für Personen und Sachen zu vermeiden (z.B. Heizraum, Brennstofflagerraum, Garage).

Doch in keinem Haus sollte zumindest ein Feuerlöscher fehlen! – Auch ein ganz normaler Haushalt birgt etliche Gefahren:
Fettpfanne am Herd, ein Heizstrahler, die vergessene Zigarette, der Weihnachtsbaum, die Geburtstagsfeier, …

Es gibt für jede Brandklasse bzw. auch für mehrere Brandklassen einen geeigneten Feuerlöscher:

  • Brandklasse A – Feste Stoffe
  • Brandklasse B – Flüssige und flüssig werdenden Stoffe
  • Brandklasse C – Gase und gasförmige Stoffe
  • Brandklasse D – Metalle
  • Brandklasse F – Fette, Speiseöl udgl.

Feuerlöscher gibt es in verschiedenen Größen und werden in Löscheinheiten LE eingeteilt, allgemein gebräuchlich sind 6 kg oder 9 l, wobei die Feuerlöscher einheitlich gekennzeichnet werden müssen.
Für die verschiedenen Brandklassen gibt es auch verschiedene Löschmittel, wie Wasser, Wasser mit Netzmittel, Schaum, Flammbrandpulver, Glutbrandpulver, Metallbrandpulver, Stickstoff oder bei älteren auch noch Halon.

Für den privaten Haushalt ist ein Feuerlöscher, der gleichzeitig für die Brandklassen AB (Schaum) geeignet ist, am Sinnvollsten.

Gewerbe

In Firmen werden die Mittel der ersten Löschhilfe meist bei der Betriebsanlagengenehmigung durch die Bezirkshauptmannschaft vorgeschrieben. Nicht immer werden dann die Löscher an die über die Jahre sich ändernden Bedingungen und Abläufe angepasst. Die Ausstattung bzw. die Art der Feuerlöscher ist eine mehr oder weniger dynamische Angelegenheit.

Die Art und die erforderliche Anzahl der notwendigen Feuerlöscher sind in der Technischen Richtlinie Vorbeugender Brandschutz TRVB 124 – Erste und Erweiterte Löschhilfe – geregelt, die unter dem nachfolgenden Link erhältlich ist: Bundesfeuerwehrverband

Allgemein

Weiters muss noch beachtet werden:
Die Löscher müssen alle zwei Jahre durch einen fachkundigen Löscherwart (z.B. der Rauchfangkehrermeister) geprüft werden (Pickerl).

Jedoch nützt der beste Feuerlöscher nichts, wenn niemand damit umgehen kann. In einem Betrieb muss eine entsprechende Personenanzahl in der Handhabung der Löschgeräte unterwiesen sein. Dies sollte auch in regelmäßigen Abständen geübt werden.

Auch bei Ihnen zu Hause sollten alle Familienmitglieder mit der Handhabung Ihres Feuerlöschers vertraut sein.
Lassen Sie sich beim Kauf gut beraten sowie den Gebrauch und die Verwendbarkeit genau erklären.

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