Allgemein

COVID-19 Vorschriften Feuerwehr Laa

Zusätzliche Vorschriften der FF Laa

Verhalten bei einem Einsatz

Bei einem Einsatz müssen alle Mitglieder der FF Laa mit geeignetem Nasen- und Mundschutz zum Feuerwehrhaus einrücken. Im Feuerwehraus ist ausnahmslos der Nasen- und Mundschutz zu tragen. Der Nasen- und Mundschutz muss auch im Fahrzeug getragen werden. Zusätzlich muss der Helm mit heruntergezogenem Visier getragen werden. Ausnahme ist die Ausrüstung von Atemschutzträgern. Die FFP3 Masken werden ausnahmslos vom Fahrzeugkommandaten des jeweiligen Fahrzeugs ausgegeben. Das Verlassen des Fahrzeugs, ohne Anordnung des Fahrzeugkommandanten ist strikt untersagt.

Allgemeine Vorschriften vom Landesverband (Auszug)

Aufenthalt im Feuerwehrhaus

Das Betreten des Feuerwehrhauses ist grundsätzlich zu unterlassen, außer durch Mitglieder der Aktivmannschaft

  • zum Ausrücken zu einem Einsatz oder
  • als Mitglied einer vom Feuerwehrkommandanten im Feuerwehrhaus für die Dauer des Dienstes eingeteilten diensthabenden Mannschaft oder
  • zur Durchführung unaufschiebbarer Tätigkeiten, die die unmittelbare Einsatzbereitschaft sicherstellen (z.B. KFZ-Reparaturen und Wartungen)

Das Feuerwehrhaus darf ferner nur durch eine unmittelbar notwendige Anzahl an Personen betreten werden!
Der Zutritt zu Feuerwehrhäusern ist im Speziellen untersagt für:

  • Reservisten & Risikopatienten gemäß der aktuell gültigen Definition des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Mitglieder der Feuerwehrjugend und der Kinderfeuerwehr
  • Feuerwehrfremde Personen
  • Erkrankte Feuerwehrmitglieder, egal welche Symptome sie verspüren oder aufweisen

Es sind ferner nur jene Bereiche und Räume zu betreten, die für die Abwicklung des Einsatzes, des eingeteilten Dienstes, oder der Verrichtung der unmittelbar notwendigen Tätigkeit betreten werden müssen.
All jene Bereiche und Räume, die nicht betreten werden müssen, sollten als gesperrt gekennzeichnet werden, um eine mögliche Kontamination nicht unmittelbar benötigter Bereiche zu vermeiden. Diese Kennzeichnung soll durch entsprechende Beschilderung und/oder Versperren erfolgen.

Verhaltensregeln beim Aufenthalt im Feuerwehrhaus

Besteht die Notwendigkeit sich im Feuerwehrhaus aufzuhalten, sind folgende Verhaltensregeln anzuwenden:

  • Strenge Einhaltung persönlicher Hygiene: regelmäßiges gründliches Händewaschen mit Seife, im Bedarfsfall Anwendung von Handdesinfektionsmittel, keine Berührung des eigenen Gesichts.
  • Es sind nur jene Bereiche zu betreten, die für die Verrichtung der unaufschiebbaren Tätigkeit betreten werden müssen.
  • Es ist ein Abstand zu anderen Personen von mindestens 1 Meter einzuhalten.
  • Nicht unmittelbar notwendige Besprechungen sind zu unterlassen.
  • Ein etwaiger Kantinenbetrieb ist bis zur Aufhebung durch den NÖ Landesfeuerwehrverband einzustellen.
  • Es darf keine Nahrungsaufnahme im Feuerwehrhaus erfolgen, außer unter Wahrung strikter Hygienemaßnahmen und einer unmittelbaren Notwendigkeit (z.B. diensthabende Mannschaft)
  • Eine Zubereitung von Mahlzeiten soll weitgehend vermieden werden.
  • Nach der Benützung des Feuerwehrhauses oder bei Dienstwechsel muss eine Reinigung und gegebenenfalls Desinfektion jener Bereiche durchgeführt werden, die benutzt wurden.

Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen

Es sind vor allem all jene Bereiche zu reinigen und zu desinfizieren, die regelmäßig berührt werden, das heißt in unmittelbaren Hautkontakt kommen, wie

  • im Feuerwehrhaus: vor allem Türgriffe, Arbeitsflächen, PC-Arbeitsplätze, Sanitärbereiche (z.B. Waschbecken, WC-Brillen, Pissoir-Spültaster, WC-Papierhalter)
  • in Feuerwehrfahrzeugen: vor allem Türgriffe, Haltestangen, Lenkrad, Schalter, Hebel, Sicherheitsgurte und Schnallen
  • benützte Gerätschaften und elektronische Geräte (z.B. Funkgeräte, Mobiltelefone)

Allgemeines Verhalten im Einsatz

Folgende Verhaltensregeln gilt es bei Einsätzen anzuwenden:

  • Ein größtmöglicher Abstand – sofern möglich mindestens 1 Meter – zu anderen Einsatzkräften bei allen Einsatzmaßnahmen, z.B. beim Ankleiden in der Umkleidekabine, auf der Anfahrt zum Einsatzort im Feuerwehrfahrzeug, ist einzuhalten.
  • Wirkt eine am Einsatz beteiligte Person krank, ist dies sofort dem Gruppenkommandanten zu melden.
  • Bei allen technischen Einsätzen sowie Schadstoffeinsätzen sind Einmalschutzhandschuhe unter den Einsatzhandschuhen anzulegen.
  • Es ist nur das Notwendigste zu sprechen, um das Risiko einer Tröpfcheninfektion so gut wie möglich zu reduzieren.
  • Das Helmvisier ist – sofern anwendbar – schon beim Ausrüsten herunterzuziehen, um das Risiko einer Tröpfcheninfektion so gut wie möglich zu reduzieren.
  • Ein Husten soll in die Ellenbeuge oder in ein vorgehaltenes Papiertaschentuch erfolgen. Des weiteren darf ein Schnäuzen ausschließlich in ein Taschentuch erfolgen. Dafür ist ein Vorrat an geeigneten Einwegtüchern in den Einsatzfahrzeugen bereitgehalten.
  • Die Anfahrt und die Rückfahrt sollte mit leicht geöffneten Seitenfenstern erfolgen, um eine ausreichende Luftzirkulation zu gewährleisten, und eine mögliche Viruslast im Fahrzeug gering zu halten.
  • Die Berührung des Gesichts, insbesondere des Munds, der Nase und der Augen, ist zu unterlassen.
  • Eine Vermischung von Fahrzeugbesatzungen sowie der Kontakt mit anderen Feuerwehren am Einsatzort ist auf das Notwendigste zu reduzieren.
  • Das Essen und Rauchen ist am Einsatzort untersagt.
  • Es ist untersagt gemeinsam aus einer Flasche zu trinken. Nach der Getränkeaufnahme sind die Flaschen sofort zu entsorgen, das gilt auch für halbleere Gebinde.
  • Nach Beendigung des Einsatzes sind vor dem Besteigen des Einsatzfahrzeuges Hygienemaßnahmen (Hände und Gesicht mit Seife waschen, Händedesinfektion) durchzuführen. Daher sind alle Einsatzfahrzeuge mit einem entsprechendem Hygieneset (im einfachsten Fall Seife und Papierhandtücher) auszustatten.

aktuelle Einsatzleiterliste

[pdf-embedder url=“https://www.fflaa.at/wp-content/uploads/2020/04/JHV-2020-Einsatzleiterliste.pdf“ title=“JHV 2020 Einsatzleiterliste“]

Dienstanweisung

[pdf-embedder url=“https://www.fflaa.at/wp-content/uploads/2020/04/DA-5.1.10-Verhaltensanweisungen-im-Umgang-mit-der-Covid-19-Pandemie.pdf“ title=“DA 5.1.10 Verhaltensanweisungen Im Umgang Mit Der Covid 19 Pandemie“]

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